Wir nerven Sie nicht mit To-Do-Listen und neuen Aufgaben, sondern sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen. Natürlich ist es immer eine gute Idee, sich um den Datenschutz zu kümmern. Wir finden nur, dass Sie den idealen Zeitpunkt dafür am Besten wissen.
Wir stellen für Sie den externen Datenschutz-Beauftragten. Damit haben Sie und Ihre Mitarbeiter immer einen Ansprechpartner.
Ein externer Datenschutzbeauftragter hat eine Reihe von Vorteilen für Sie:
Ihre Mitarbeiter müssen jährlich zum Thema Datenschutz unterrichtet werden: Im Umfang von zwei Stunden.
Auf herkömmlichen Weg (sprich: bei einer Präsenz-Schulung) ist damit ein Vormittag oder ein Nachmittag
praktisch belegt. Dazu müssen Sie noch protokollieren, wer anwesend war. Und hoffentlich ist an diesem
Tag keiner krank, verhindert oder im Urlaub.
Wir finden: Ziemlich ineffizient.
Statt dessen können Ihre Mitarbeiter unsere Online-Schulung besuchen: Wann immer es am Besten passt.
Und sobald die Online-Schulung erfolgreich absolviert wurde, senden wir Ihnen den Nachweis darüber.
Damit wissen Sie auch, wer noch nicht geschult ist. Praktisch, finden wir.
Daher ist im Paket auch keine Präsenzschulung enthalten. Sie können natürlich gerne eine bei uns buchen,
wenn Sie wollen.
Sie haben eine Frage zum Thema Datenschutz oder auch Datensicherheit, die Ihnen auf den Nägeln brennt.
Sie können dazu natürlich Google befragen und auch Antworten bekommen. Vermutlich etwa 1,2 Millionen Treffer
in nur 0,3 Sekunden. Die Frage ist nur, ob Sie das erfahren, was Sie wirklich wissen wollen.
Wir finden: Das kann Sie leicht Ihren Nachmittag kosten. Es geht aber auch anders:
Fragen Sie doch uns. Im Paket ist eine Beratungskontingent pro Jahr gleich
mit enthalten. Damit Sie sich keine Sorgen um die Kosten machen müssen, nur weil Sie eine Frage haben.
Und damit das so bleibt, informieren wie Sie vorher, falls Sie uns schon soviel gefragt haben, dass das
Kontingent aufgebraucht ist. Unsere Erfahrung zeigt jedoch: Das kommt selten vor. Auch, weil unsere
Antwort normalerweise nicht kompliziert ist.
Wenn Sie einen Datenschutzbeauftragen benennen, müssen Sie diesen Ihrer Aufsichtsbehörde melden: Auf einem
von der Aufsicht vorgegebenen elektronischen Weg. Wenn Sie uns zum Datenschutzbeauftragten bestellen,
machen wir das für Sie.
Wir freuen uns auf Sie und Ihr Anliegen.
Rufen Sie uns an: 05601-961 57 65.
Oder schreiben Sie uns eine kurze Nachricht: kontakt2104@mfcd.de